Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Franchise-Programm „your next home“ der Firma your next home mit Sitz in Deutschland.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der your next home (nachfolgend „Franchisegeber“ genannt) und dem Franchisenehmer (nachfolgend „Franchisenehmer“ genannt) im Rahmen des Franchise-Programms „your next home“ im Bereich Deutschland. Durch Unterzeichnung des Franchisevertrags erkennt der Franchisenehmer diese AGB an.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer das Recht und die Lizenz, das Franchise-System „your next home“ in Deutschland zu betreiben.
2.2 Der Franchisenehmer ist verpflichtet, alle Vorgaben und Standards des Franchise-Systems einzuhalten, einschließlich des Einsatzes der Markenzeichen, des Geschäftskonzepts, der Produktangebote und der Marketingmaterialien.
2.3 Jedes your next home – Büro ist ein rechtlich und wirtschaftlich eigenständiges Unternehmen.
3. Vertragslaufzeit
Der Franchisevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt jedoch fünf (5) Jahre. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten schriftlich gekündigt werden.4. Rechte und Pflichten des Franchisenehmers
4.1 Der Franchisenehmer verpflichtet sich, das Franchise-System gewissenhaft und unter Beachtung der geltenden Gesetze zu betreiben.
4.2 Der Franchisenehmer ist verantwortlich für die Finanzierung des Franchise-Betriebs, einschließlich der Kosten für den Geschäftsaufbau, die Anschaffung von Ausrüstung und Materialien sowie die Zahlung von Franchisegebühren.
4.3 Der Franchisenehmer ist verpflichtet, monatliche Berichte und Abrechnungen über den Geschäftsbetrieb an den Franchisegeber zu übermitteln.
4.4 Der Franchisenehmer ist dafür verantwortlich, qualifiziertes Personal einzustellen, zu schulen und zu führen, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
5. Rechte und Pflichten des Franchisegebers
5.1 Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer das notwendige Know-how, die Schulungen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um den Franchise-Betrieb erfolgreich zu führen.
5.2 Der Franchisegeber ist berechtigt, dem Franchisenehmer Anweisungen und Richtlinien hinsichtlich des Betriebs des Franchise-Systems zu geben und die Einhaltung dieser Anweisungen zu überprüfen.
5.3 Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, das Franchise-System und die damit verbundenen Standards und Vorgaben jederzeit anzupassen, um die Qualität und den Erfolg des Systems zu gewährleisten.
6. Gebühren
6.1 Der Franchisenehmer ist verpflichtet, dem Franchisegeber eine Franchisegebühr gemäß den im Franchisevertrag festgelegten Bedingungen zu zahlen.
6.2 Zusätzlich zur Franchisegebühr können weitere Gebühren wie beispielsweise Marketinggebühren oder Schulungsgebühren gemäß den vereinbarten Bedingungen anfallen. Diese Gebühren werden dem Franchisenehmer rechtzeitig mitgeteilt.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Der Franchisenehmer erkennt an, dass alle Rechte an den Markenzeichen, Logos, Geschäftsnamen, Handbüchern, Schulungsmaterialien und anderen geistigen Eig
entumsrechten des Franchise-Systems ausschließlich dem Franchisegeber gehören.7.2 Der Franchisenehmer ist nicht berechtigt, diese geistigen Eigentumsrechte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Franchisegebers zu nutzen, zu verändern oder zu vervielfältigen.
8. Vertraulichkeit
8.1 Der Franchisenehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen des Franchise-Verhältnisses bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
8.2 Der Franchisenehmer darf vertrauliche Informationen nur verwenden, soweit dies für den Betrieb des Franchise-Geschäfts erforderlich ist, und darf sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich vom Franchisegeber genehmigt.
9. Haftung
9.1 Der Franchisegeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Franchisenehmer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Franchise-Geschäfts entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Franchisegeber verursacht.
9.2 Der Franchisenehmer ist verpflichtet, den Franchisegeber von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund des Betriebs des Franchise-Geschäfts entstehen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Franchisegebers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.